Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat unserem Online-Training „Sicherheitskultur“ heute die entsprechende LBA-Genehmigung erteilt. Somit darf nun ergänzend zu diversen Luftsicherheitsschulungen nach LBA-Modulsystem auch das Thema Sicherheitskultur mittels Online-Training geschult werden.
Laut LBA-Genehmigung ist eine Schulung der Sicherheitskultur nach Durchführungsverordnung (DVO) der EU 2015/1998 aber erst ab dem 31.12.2021 erlaubt – und zwar für alle Schulungsanbieter. Denn, so das Luftfahrt-Bundesamt weiter, erst mit diesem Tag würde die Sicherheitskultur zum offiziellen Schulungsinhalt gehören und dürfe z. B. über ein webbasiertes Training (WBT) geschult werden.
Alle Luftsicherheitsschulungen für das Online-Training der Sicherheitskultur vorbereitet
Die LBA-Genehmigung des Online-Trainings zur Sicherheitskultur war zugleich Startschuss zum ergänzenden Anbau der insgesamt drei webbasierten Trainingskapitel an unsere Luftsicherheitsschulungen nach DVO (EU) 2015/1998. Bereits im Vorfeld wurden dazu die Schulungen der 11.2.3.6, 11.2.3.7, 11.2.3.9 und 11.2.3.10 sowie der 11.2.6 und 11.2.7 im Lernmanagementsystem (LMS) „iLearn24®“ der wingsacademy entsprechend präpariert.
Sämtliche Um- und Einstellungen können somit schon in den nächsten Tagen komplett abgeschlossen werden. Der saubere Wechsel auf die dann umfangreicheren Luftsicherheitsschulungen inklusive Sicherheitskultur zum 31.12.2021 ist damit bereits Anfang Dezember sichergestellt.
Komplexe LBA-Vorgaben zur ergänzenden Schulung der Sicherheitskultur
Zur ergänzenden Einbindung der Schulung zur Sicherheitskultur in die bestehenden Luftsicherheitsschulungen hat das Luftfahrt-Bundesamt klare – wenn auch komplexe – Vorgaben erlassen. Hier ist Vorsicht geboten, wenn Sie rechtssicher aufgestellt sein wollen.
Gemäß LBA-Weisung gilt zunächst, dass bei einer Erstschulungen der Ziffern 11.2, die ab 01.01.2022 beendet bzw. mit dem 31.12.2021 gestartet werden, das neue Online-Training zu ergänzen ist. Bei den Fortbildungen der Luftsicherheit wird es komplexer. Bei Wiederholungsschulung der 11.2.6. und 11.2.7 ist das Online-Training der Sicherheitskultur spätestens zum Zeitpunkt der Wiederholung ergänzend einzubinden. Es kann also sein, dass eine zu schulende Person, die derzeit im Besitz einer gültigen Zertifizierung zur Luftsicherheitsschulung nach Kapitel 11.2.6 ist, erst in drei oder vier Jahren eine Schulung zur Sicherheitskultur erhält. Allerdings nur, wenn eben diese Person nur eine Luftsicherheitsschulung nach Kapitel 11.2.6 nachweisen muss.
Ist zusätzlich – oder eben nur – mind. eine Schulung nach den Ziffern 11.2.3.6, 11.2.3.7, 11.2.3.8, 11.2.3.9 oder 11.2.3.10. nachzuweisen, ist die Schulung der Sicherheitskultur abweichend und unabhängig vom Ablauf einer gültigen Zertifizierung spätestens noch in 2022 durchzuführen. Hier gilt es also in 2022 genau hinzuschauen und alle Personen zu identifizieren, die noch keine Schulung der Sicherheitskultur absolviert haben und erst ab 2023 – zum Beispiel im Rahmen einer Wiederholungsschulung – in den Genuss der Schulung kämen.
Sicherheitskultur nicht Teil des LBA-Modulsystems der Luftsicherheitsschulungen
Das Luftfahrt-Bundesamt hat auf Nachfrage der wingsacademy übrigens bestätigt, dass die Sicherheitskultur „noch nicht Bestandteil des Modulsystems“ ist. Derzeit würde, so das LBA „das Modulsystem grundlegend überarbeitet und es ist noch nicht absehbar, wann die Arbeiten zum Abschluss gebracht werden.“
„Zur Umsetzung der einschlägigen Durchführungsverordnung (EU) 2019/103“, so das LBA weiter, wurden „auf nationaler Ebene die relevanten Schulungsinhalte durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat veröffentlicht“. Das Luftfahrt-Bundesamt selbst hatte dann am 26.08.2021 verbindliche Änderungen zu allen Luftsicherheitsschulungen nach Ziffer 11.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung EU 2015/1998 bekannt gegeben.
Diese LBA-Information für Betreiber Nr. 01/2021 beinhaltete auch die erforderlichen Schulungsinhalte zur Sicherheitskultur, die in eine ergänzende Schulung mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten überführt werden sollten. Dieses Training – verpflichtend nachzuweisen ab dem 31.12.2021 – könne, so das Luftfahrt-Bundesamt damals, mit Ausnahme der Luftsicherheitsschulung nach Kapitel 11.2.4 und 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 online erfolgen.
Sie haben Fragen zur Schulung der Sicherheitskultur im Rahmen Ihrer Luftsicherheitsschulungen oder wollen unser Online-Training zur Sicherheitskultur nutzen? Dann kontaktieren Sie uns am besten gleich jetzt!