Arbeitsschutz – passgenau für öffentliche Auftraggeber
Die öffentliche Verwaltung unterliegt in Abgrenzung zur freien Wirtschaft einer Vielzahl von Besonderheiten. Und das nicht nur mit Bezug auf Ziele und Ausrichtung, Personalstruktur oder Prozesse. Vielmehr gelten in der öffentlichen Verwaltung auch eine Reihe anderer Gesetze.
Verständlich somit, dass selbst die klassischen Themen wie der Arbeitsschutz, das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) oder der Datenschutz- und die IT-Sicherheit teils angepassten Regeln folgen. Und das beginnt schon mit der korrekten Bezeichnung von Rollen, Ämtern oder Gesetzen.