Externe Gefahrstoffbeauftragte
Sach- und fachkundig: Gefahrstoffbeauftragte der AVIATICS
Gefahrstoffverordnung, REACH-Verordnung, Stoffrichtlinie, Zubereitungsrichtlinie. Beschränkungsrichtlinie, Agenzienrichtlinie und Chemikaliengesetz kennen Sie noch nicht aus dem eff eff? Unsere Gefahrstoffbeauftragten schon! Doch das detaillierte Fachwissen unserer Berater und Gefahrstoffbeauftragten sollte nicht allein der Grund für einen externen Gefahrstoffbeauftragten sein.
Warum Sie sich für einen externen Gefahrstoffbeauftragten entscheiden sollten
Bevor Sie einen eigenen Mitarbeiter zum Gefahrstoffbeauftragten ausbilden lassen und damit Ausfallzeiten in seinem "eigentlichen" Job in Kauf nehmen, setzen Sie vielleicht besser einen externen Gefahrstoffbeauftragten ein. Neben den finanziellen Vorteilen und der Rechtssicherheit, die Sie durch einen externen Profi erreichen, sollte abgewägt werden:
Die Gefahrstoffbeauftragten der AVIATICS sind mit Hochschulstudium und entsprechender Fachkunde gut ausgebildet. Wie all unsere Experten verfügen sie über ein fundiertes Praxiswissen, mit dem sie in jeder Situation punkten können. Dabei verknüpfen sie ihr Wissen aus dem Bereich Arbeitssicherheit mit Ihrer Erfahrung im Bereich der Gefahrstoffe. Gerade bei Notfällen kann diese Expertise zum "Lebensretter" werden. Natürlich sind unsere Profis auch in puncto aktueller Verordnungen auf dem aktuellen Stand.
Ganzheitliche Betreuung durch den Gefahrstoffbeauftragten
Welche Aufgaben kann der Gefahrstoffbeauftragte in Ihrem Betrieb übernehmen? Folgende Leistungen werden von uns im Sinne § 2 Abs. 16 der Gefahrstoffverordnung angeboten:
Der Gefahrstoffbeauftragte und GMS® - füreinander geschaffen
Einmalig im gesamten Marktumfeld ist das nahtlose Zusammenspiel von Experten-Kompetenz und leistungsfähiger Software. Unser webbasiertes Gefahrstoff-Management-System GMS® unterstützt die Arbeit der Gefahrstoffbeauftragten auf ideale Weise. So werden vom System auf Knopfdruck Reports generiert (z. B. Gefahrstoffkataster, Aktualitätsprüfungen), während der Gefahrstoffbeauftragte seinerseits das Portal manuell mit Informationen (z.B. mit neu erstellten Betriebsanweisungen) befüllen kann.