Gefahrstoff

Externer Gefahrstoffbeauftragter

Externe Gefahrstoffbeauftragte

Sach- und fachkundig: Gefahrstoffbeauftragte der AVIATICS

Gefahrstoffverordnung, REACH-Verordnung, Stoffrichtlinie, Zubereitungsrichtlinie. Beschränkungsrichtlinie, Agenzienrichtlinie und Chemikaliengesetz kennen Sie noch nicht aus dem eff eff? Unsere Gefahrstoffbeauftragten schon! Doch das detaillierte Fachwissen unserer Berater und Gefahrstoffbeauftragten sollte nicht allein der Grund für einen externen Gefahrstoffbeauftragten sein.

Warum Sie sich für einen externen Gefahrstoffbeauftragten entscheiden sollten

Bevor Sie einen eigenen Mitarbeiter zum Gefahrstoffbeauftragten ausbilden lassen und damit Ausfallzeiten in seinem "eigentlichen" Job in Kauf nehmen, setzen Sie vielleicht besser einen externen Gefahrstoffbeauftragten ein. Neben den finanziellen Vorteilen und der Rechtssicherheit, die Sie durch einen externen Profi erreichen, sollte abgewägt werden:

  • Welche Praxiserfahrung bringt der beauftragte Experte mit?
  • Ist der Berater in der Lage, bei Substitutionsprüfungen wirtschaftliche Alternativen aufzuzeigen?
  • Werden alle internen Prozesse (Einkauf, Lagerung, Handling, Entsorgung von Gefahrstoffen) systematisch begleitet? Kann das gesamte Dokumentenmanagement (z. B. die Erstellung von Gefahrstoff-Betriebsanweisungen) an das beauftragte Unternehmen ausgelagert werden?
  • Gibt es ein sinnvolles Zusammenspiel von personalen und EDV-spezifischen Ressourcen?

Die Gefahrstoffbeauftragten der AVIATICS sind mit Hochschulstudium und entsprechender Fachkunde gut ausgebildet. Wie all unsere Experten verfügen sie über ein fundiertes Praxiswissen, mit dem sie in jeder Situation punkten können. Dabei verknüpfen sie ihr Wissen aus dem Bereich Arbeitssicherheit mit Ihrer Erfahrung im Bereich der Gefahrstoffe. Gerade bei Notfällen kann diese Expertise zum "Lebensretter" werden. Natürlich sind unsere Profis auch in puncto aktueller Verordnungen auf dem aktuellen Stand.

Ganzheitliche Betreuung durch den Gefahrstoffbeauftragten

Welche Aufgaben kann der Gefahrstoffbeauftragte in Ihrem Betrieb übernehmen? Folgende Leistungen werden von uns im Sinne § 2 Abs. 16 der Gefahrstoffverordnung angeboten:

  • Beratung des Unternehmers und der Mitarbeiter zu allen Fragen der Gefahrstoffvorschriften.
  • Überwachung der Einhaltung von Gefahrstoffvorschriften.
  • Sicherheitstechnische Bewertung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen.
  • Erstellung von arbeitsplatzspezifischen Gefahrstoff-Betriebsanweisungen.
  • Durchführung und Dokumentation von Ersatzstoffprüfungen.
  • Organisation der sachgerechten Aufbewahrung bzw. Lagerung von Gefahrstoffen.
  • Erstellung eines Entsorgungskonzepts für Gefahrstoffe sowie Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen.

Der Gefahrstoffbeauftragte und GMS® - füreinander geschaffen

Einmalig im gesamten Marktumfeld ist das nahtlose Zusammenspiel von Experten-Kompetenz und leistungsfähiger Software. Unser webbasiertes Gefahrstoff-Management-System GMS® unterstützt die Arbeit der Gefahrstoffbeauftragten auf ideale Weise. So werden vom System auf Knopfdruck Reports generiert (z. B. Gefahrstoffkataster, Aktualitätsprüfungen), während der Gefahrstoffbeauftragte seinerseits das Portal manuell mit Informationen (z.B. mit neu erstellten Betriebsanweisungen) befüllen kann.

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Ansprechpartner Gefahrstoff

Dominik Weiß

Dominik Weiß

Leiter Beratung

Tel.: +4921187399661

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