Produkt- und Anlagensicherheit

Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel

Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel

gemäß DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-0702

Die Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (ehemals BGV A3) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sieht vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom Unternehmer regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber kommt so seiner Verantwortung für die Sicher- und Gesundheit der Beschäftigten nach.

Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Mit einer einmaligen Prüfung bei elektrischen Geräten ist es also nicht getan. Die Prüfung muss in bestimmten Zeitabständen wiederholt werden und wird auch fällig nach einer Änderung oder Instandsetzung von Geräten. Die genauen Prüffristen, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten und Kosten für zu häufige Kontrollen zu sparen, ermittelt Ihr AVIATICS-Berater. Er ist als befähigte Person oder Elektrofachkraft (EFK gemäß der "Technischen Regel für Betriebssicherheit" TRBS 1203) ausgebildet, um diese Prüfungen schnell und sicher durchzuführen. Dabei kümmert sich die Fachkraft der AVIATICS auch um die rechtssichere Aufzeichnung und Auswertung der Prüfergebnisse gemäß § 11 BetrSichV, TRBS 1201 sowie um die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBS 1111.

Die AVIATICS übernimmt für sie die Prüfung folgender Betriebsmittel:

  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel (z. B. PCs, Telefonanlage, elektr. Einbaugeräte).
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Kaffemaschinen, elektr. Verlängerungen oder Staubsauger).
  • Stationäre Anlagen (z. B. Steckdosen, Stromleitungen, Verteiler und Sicherungskasten).
  • Nicht stationäre Anlagen (z. B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen wie Beleuchtungsanlagen).

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Ansprechpartner Produkt- und Anlagensicherheit

Jörg Steincke

Jörg Steincke

Senior Berater

Tel.: +4921187399662

Tel.: +49 211 873 996 62