Strahlenschutzbeauftragter für Beförderung und Fremdanlagen

Die Beförderung radioaktiver Stoffe sowie Tätigkeiten in Fremdanlagen unterliegen besonderen strahlenschutzrechtlichen Anforderungen. Neben den allgemeinen Verpflichtungen aus dem Strahlenschutzrecht gelten zusätzliche organisatorische und dokumentarische Vorgaben.
AVIATICS übernimmt die Funktion des externen Strahlenschutzbeauftragten speziell für Beförderung und Tätigkeiten in fremden Kontroll- oder Überwachungsbereichen – rechtssicher, erfahren und praxisorientiert.


