Brandschutzunterweisungen
Eine jährliche Pflicht des Unternehmens
Brände, wo immer sie auch im Unternehmen auftreten, sind oftmals verheerend. Schäden an Menschen, Maschinen und Umwelt sind die Regel und nicht die Ausnahme. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig (jährlich) bzw. vor Aufnahme einer Tätigkeit unterweisen. Zumal diese Unterweisungen Pflicht, u.a. gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V1 (bisher BGV A1), sind. Als Führungskraft tragen Sie die Verantwortung Schäden von Ihren Mitarbeitern und dem Unternehmen fernzuhalten. Lassen Sie deshalb nicht zu, dass der betriebliche Brandschutz in Ihrem Unternehmen vernachlässigt wird und vermeiden Sie haftungsrechtliche Konsequenzen.