Strahlenschutzbeauftragte der AVIATICS
Bewährte Praktiker für Ihre Sicherheit
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen wird in Deutschland in der Strahlenschutzverordnung - StrlSchV und in der Röntgenverordnung - RöV geregelt. Die Verordnungen fordern in den §§ 30ff (StrlSchV) und § 13 (RöV), dass zum Schutze der Mitarbeiter ein Strahlenschutzbeauftragter benannt werden muss, um Mitarbeiter vor ionisierender Strahlung zu schützen. Der Beauftragte benötigt Fachkunde - durch Ausbildung und Erfahrung erworben - sowie Zuverlässigkeit, die Ihnen AVIATICS garantiert. Mit einem Beauftragten der AVIATICS ist Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite.
Strahlenschutzbeauftragter als Schutz vor Strafen und Bußgeldern
Haben Sie keinen Strahlenschutzbeauftragten, drohen Bußgelder, die sich aus dem Atomgesetz und den zugehörigen Verordnungen ergeben und sich schon bei kleineren Ordnungswidrigkeiten auf bis zu 50.000 Euro summieren können.Sie minimieren also mit einem Strahlenschutzbeauftragten nicht nur das Strahlenrisiko Ihrer Mitarbeiter, sondern schützen sich und Ihr Unternehmen vor Strafen. Beratung in allen Fragen zum Strahlenschutz. Neben der Fachkunde besitzen unsere Strahlenschutzexperten (SSB) die vom Gesetz geforderte Zuverlässigkeit. Sie haben Ihre Fachkunde in einschlägigen Studiengängen erworben und setzen sich ständig mit den aktuellen Vorschriften auseinander. Die Vorteile von externen Strahlenschutzbeauftragten lassen sich aus deren langjähriger Erfahrung ableiten. Um den Strahlenschutz gerichtsfest zu organisieren, benötigen eigene Mitarbeiter Erfahrung und zahlreiche Fortbildungen. Mit uns als externer Strahlenschutzbeauftragter vermeiden Sie hohe Kosten durch Ausbildung, Fluktuation, Weiterbildungen und die Beschäftigung eines Mitarbeiters, der mit anderen produktiven Tätigkeiten besser ausgelastet wäre. Darüber hinaus fällt es einem externen SSB in der Regel leichter, eventuelle Versäumnisse auch bei den Vorgesetzten offen aufzuzeigen und anzumahnen.
Das Aufgabengebiet unserer Strahlenschutzexperten umfasst:
Die Kompetenz und der regelmäßige Austausch mit Kollegen aus anderen Dienstleistungsbereichen ermöglicht unseren Beratern einen holistischen Blick auf den Umgang mit ionisierender Strahlung im Unternehmen. Unsere Experten sind deshalb auch über angrenzende Rechtsvorschriften, wie das Atomgesetz (AtG), die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) oder die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert, damit Ihr Unternehmen komplett abgesichert ist.