Externer Strahlenschutzbeauftragter

Strahlenschutz fachgerecht organisieren und gesetzliche Anforderungen sicher erfüllen

Externer Strahlenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

 

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Unternehmen sind verpflichtet, einen fachkundigen und zuverlässigen Strahlenschutzbeauftragten zu benennen.

Mit einem externen Strahlenschutzbeauftragten von AVIATICS sichern Sie die rechtskonforme Organisation Ihres Strahlenschutzes – professionell, wirtschaftlich und gerichtsfest.

 

Gesetzliche Verpflichtung zum Strahlenschutzbeauftragten

 

Gemäß §§ 70 ff. StrlSchG sowie den Vorgaben der StrlSchV müssen Unternehmen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Röntgeneinrichtungen einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen.

Ziel ist:

  • Schutz der Mitarbeitenden vor ionisierender Strahlung
  • Sicherstellung des ALARA-Prinzips
  • Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern

Ohne Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Ihre Vorteile mit einem externen Strahlenschutzbeauftragten

 

  • Rechtssicherheit – Wir gewährleisten die Einhaltung aller strahlenschutzrechtlichen Vorgaben.
  • Vermeidung von Bußgeldern – Durch strukturierte Organisation minimieren Sie Haftungsrisiken.
  • Wirtschaftliche Lösung – Keine internen Schulungs- und Fortbildungskosten.
  • Objektive Prüfung – Externe Beauftragte sprechen auch kritische Punkte offen an.
  • Ständige Erreichbarkeit – Inklusive Notfallhotline mit maximal vier Stunden Reaktionszeit.

 

Aufgaben eines externen Strahlenschutzbeauftragten

 

  • Sicherstellung der Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze (ALARA-Prinzip)
  • Kennzeichnung von Sperr-, Kontroll- und Überwachungsbereichen
  • Überwachung strahlenexponierter Personen (inkl. Personendosimetrie)
  • Organisation arbeitsmedizinischer Vorsorge
  • Durchführung der Dosisermittlung
  • Begleitung von Genehmigungsverfahren
  • Kommunikation mit zuständigen Behörden
  • Dokumentation und Archivierung aller relevanten Vorgänge
  • Notfallmanagement und Reaktionskoordination

Fachliche Qualifikation und regulatorische Sicherheit

 

Unsere Strahlenschutzbeauftragten verfügen über:

  • Nachgewiesene Fachkunde gemäß StrlSchV
  • Langjährige praktische Erfahrung
  • Kontinuierliche Fortbildung
  • Gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit

Darüber hinaus berücksichtigen wir angrenzende Vorschriften wie:

  • Atomgesetz (AtG)
  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
  • Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV)

Für welche Unternehmen ist ein externer Strahlenschutzbeauftragter sinnvoll?

 

  • Industrieunternehmen mit genehmigungspflichtigen Anlagen
  • Unternehmen mit Röntgeneinrichtungen
  • Forschungseinrichtungen
  • Betriebe mit radioaktiven Stoffen
  • Organisationen ohne interne Fachkunde

Jetzt externen Strahlenschutzbeauftragten rechtssicher organisieren

Sichern Sie Ihr Unternehmen rechtlich und organisatorisch ab.

Ein externer Strahlenschutzbeauftragter von AVIATICS sorgt für strukturierte Prozesse, transparente Dokumentation und nachhaltige Sicherheit.

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