Externer Strahlenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Unternehmen sind verpflichtet, einen fachkundigen und zuverlässigen Strahlenschutzbeauftragten zu benennen.
Mit einem externen Strahlenschutzbeauftragten von AVIATICS sichern Sie die rechtskonforme Organisation Ihres Strahlenschutzes – professionell, wirtschaftlich und gerichtsfest.


