Umweltschutz

Externer Umweltschutzbeauftragter

Der Umweltschutzbeauftragte

Mehr als das Umweltgewissen des Unternehmens

Abfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter oder Gefahrgutbeauftragter sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Umweltschutzbeauftragte bzw. Umweltmanagementbeauftragte nimmt als betrieblich Beauftragter für den Umweltschutz eine Sonderstellung ein: Eine gesetzliche Bestellung ist nicht verpflichtend. Dass er dennoch bestellt wird, liegt daran, dass die Öko-Audit-VO/EMAS oder die Zertifizierung nach ISO 14001 eine verantwortliche Person für die erfolgreiche Zertifizierung verlangen. So heißt es in der 1996 verabschiedeten ISO-Norm unter dem Punkt: I-A.4.1 Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeit und Befugnis: "Das oberste Führungsgremium der Organisation muss (einen) spezielle(n) Beauftragte(n) des Managements bestellen [...]." Zu seinen Aufgaben gehört, dass alle technischen und organisatorischen Anforderungen im Bereich Umweltschutz erfüllt sind, mithin ein Umweltmanagementsystem aufgebaut ist. Darüber hinaus berät er die Geschäftsleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz - er beugt Risiken und Gefahren für Mensch und Umwelt vor und hält zu ständigen Verbesserungen an.

Kenntnisse des externen Umweltschutzbeauftragten

Es gehört zu den Standardanforderungen an die fachkundigen Umweltschutzbeauftragten der AVIATICS, dass sie die Grundlagen des Umweltrechts, Gesetze, Vorschriften und Verordnungen kennen. Dazu gehört etwa das Zusammenspiel zwischen Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Chemikaliengesetz (ChemG). Schon diese nicht abschließende Aufzählung der einschlägigen Gesetze macht deutlich, dass es kosteneffizienter ist, einen externen Dienstleister zu beauftragen, bevor ein interner Mitarbeiter entsprechend ausgebildet wird. Die Berater der AVIATICS sind sich aufgrund Ihrer Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen Ihrer Funktion als Mittler zwischen Umweltschutz und Ökonomie bewusst. Im Sinne eines nachhaltigen Procurement-Ansatzes beurteilen sie den Verbrauch von Rohstoffen, Böden, Energie und geben Hinweise welche technologischen Optionen es gibt, den Einsatz zu vermindern. Diese Erkenntnisse können dann in einem Nachhaltigkeitsbericht oder anderen Dokumentationen als Instrument für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Forschungen belegen, dass Unternehmen, die sich einem nachhaltigen Unternehmensansatz gewidmet haben, an der Börse bessere Bewertungen erzielen.

Haftungsrisiken mit dem Umweltschutzbeauftragten vermindern

Als einer der führenden Dienstleister im Bereich Gefahrstoffe können die Beauftragten der AVIATICS sich darüber hinaus in den Bereichen Gefahrstoffrecht sicher bewegen. Sie sind darin erfahren, den Umgang mit gefährlichen Stoffen in der betrieblichen Praxis anzuleiten. Unsere erfahrenen Umweltschutzbeauftragten helfen Ihr Unternehmen vor Konflikten mit dem Umwelthaftungsrecht zu schützen und minimieren damit Risiken und Kosten für Ihr Unternehmen. Übrigens: Sollte es im Unternehmen dennoch einmal zu Problemen bei der Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr kommen, haftet der externe Beauftragte für eine Schlechterfüllung der ihm übertragenen Aufgaben dem Unternehmer gegenüber in vollem Umfang. Hier liegt der große Gegensatz zum internen Beauftragten: Der interne Beauftragte haftet auf Grund seiner Arbeitnehmerstellung grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Ansprechpartner Umweltschutz

Dominik Weiß

Dominik Weiß

Leiter Beratung

Tel.: +4921187399661

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