Umfassende arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
Beschäftigte schützen und die Sicherheit Dritter nicht gefährden
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Gesetzgeber mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine ganze Reihe von Maßnahmen begründet, um arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern oder zu vermeiden. Für sehr gefährliche Tätigkeiten ist zudem bestimmt, dass vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. in regelmäßigen Abständen eine Nachuntersuchung erfolgen muss.
Wir führen Sie sicher durch den Dschungel der arbeitsmedizinischen Verordnungen und zeigen auf, welchen Pflichten Sie als Arbeitgeber nachkommen müssen. Ach ja: Und unsere Betriebsärzte führen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch – umfassend und bundesweit.
Arbeitsmedizinische Betreuung: Auswahl unserer Leistungen