Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bundesweit optimal betreut

Umfassende arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

 

Beschäftigte schützen und die Sicherheit Dritter nicht gefährden

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Gesetzgeber mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine ganze Reihe von Maßnahmen begründet, um arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern oder zu vermeiden. Für sehr gefährliche Tätigkeiten ist zudem bestimmt, dass vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. in regelmäßigen Abständen eine Nachuntersuchung erfolgen muss.

Wir führen Sie sicher durch den Dschungel der arbeitsmedizinischen Verordnungen und zeigen auf, welchen Pflichten Sie als Arbeitgeber nachkommen müssen. Ach ja: Und unsere Betriebsärzte führen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch – umfassend und bundesweit.

Arbeitsmedizinische Betreuung: Auswahl unserer Leistungen

 

Angebots- und Pflichtvorsorgen – zum Beispiel:
  • … bei Tätigkeiten mit Lärmexposition (ehem. G 20)
  • … bei Fahr- und Steuertätigkeiten (ehem. G 25)
  • … für Tätigkeiten, die Atemschutz erfordern (ehem. G 26)
  • … für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehem. G 37)
  • … bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr (ehem. G 41)
  • … bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehem. G 42)
Unsere Arbeitsmediziner leisten zudem u. a.:
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen vor Ort im Betrieb
  • Mobile Einsätze aus unserem Untersuchungsfahrzeug
  • Impfungen inkl. zugehöriger Aufklärung und Beratung
  • Untersuchungen und Messungen mit Spezialequipment
  • Virtuelle Beratungsgespräche zur individuellen Vorsorge
  • Mobiles Röntgen dank unseres modernen Röntgenbusses

Arbeitsmedizinische Vorsorge bundesweit

Sie suchen einen Dienstleister der sowohl Angebots- und Pflichtvorsorgen (G-Untersuchungen) als auch Impfungen und Röntgenuntersuchungen bundesweit für Sie effizient durchführen kann? Dann kontaktieren sie uns noch heute!

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Von der ersten Minute effizient gestaltet

 

G-Untersuchung: Ausfallzeiten reduzieren, Organisation erleichtern

Arbeitsmedizinische Untersuchungen bedeuten immer eine gewisse Ausfallzeit: Die Untersuchung selbst, die Wegstrecke dorthin und – nicht zu vergessen – die Organisation der Eignungsuntersuchungen oder Vorsorgen sowie deren Dokumentation. Für jeden Arbeitgeber, denn mindestens das Angebot von Vorsorgen ist Pflicht.

Unsere Arbeitsmediziner führen alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen stets mit Blick auf größtmögliche Effizienz durch. Beginnend bei der Online-Terminbuchung über den mobilen Einsatz vor Ort in Ihrem Hause oder im Röntgenbus bis hin zur digitalen Vorsorgekartei. Das reduziert Warte-, Reise- und Organisationszeiten und somit Ausfälle. Und Sie profitieren zudem von der systemischen Fristenverwaltung.

Eignungsuntersuchung und Vorsorge: Nur drei gute Gründe für uns

 

Komplette Betreuung gem. DGUV aus einer Hand

Wir können nicht nur arbeitsmedizinische Vorsorge. Wir beherrschen das gesamte Betreuungsportfolio im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das spart Abstimmungen und die Hinzunahme weiterer Experten.

Einsatz deutschlandweit und 24/7 – auch online

Nutzen Sie unsere Betreuung, wann und wo immer Sie mögen: Vor Ort bei Ihnen, bei uns oder virtuell. Das spart nicht nur Zeit sondern auch Geld. Denn für den sinnvollen Mix haben wir eigens ein günstiges Preismodel!

An die Hand nehmen, statt Fingerzeig

Neben individuellen Lösungen erhalten Sie bei uns vor allem eines: präventive Beratung. Somit sind Sie durch Vorbeugung frühzeitig auf alle für Sie relevanten Änderungen von z. B. Gesetzen vorbereitet.

Angebotsvorsorge, Pflichtvorsorge, Untersuchung – was muss, was kann?

 

Arbeitsmedizinische Vorsorge vs. Eignungsuntersuchung

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge steht der Schutz des jeweils zu Untersuchenden im Vordergrund, während Eignungsuntersuchungen vornehmlich der Sicherheit Dritter dienen sollen. Hier wäre etwa an die Überprüfung der Fahrtauglichkeit (ehem. als G 25 bekannt) z. B. zum Führen eines Gabelstaplers zu denken. Die ehem. G 37 hingegen ist die Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten am Bildschirmarbeitsplatz.

Arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung sind eher für besonders gefährdende Tätigkeiten vorgesehen. Und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit und als Nachuntersuchung in regelmäßigen Abständen. Ob und wenn ja, welche Vorsorge anzubieten ist, regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Arbeitsmedizinische Vorsorge – was ist zu tun?

Sie fragen sich, ob und wenn ja, welche Untersuchungen Sie Ihren Beschäftigten anbieten sollen oder müssen? Wir sagen es Ihnen!

Relevante Lösungen im Kontext der arbeitsmedizinischen Vorsorge

 

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Neben dem Betriebsarzt nimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit die zweite, zentrale Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz ein.

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Terminbuchung zur Vorsorge

Lassen Sie Beschäftigte Ihren individuellen BA-Termin online buchen – mit Kalendereintrag und Erinnerungsfunktion.

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Strahlenschutzbeauftragte

Zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten gehört auch der Schutz vor schädlichen Emissionen. Und die gibt es an vielen Orten.

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Arbeitsmedizinische Betreuung: Auswahl relevanter Online-Unterweisungen

 

Gesundheitsschutz im Büro

Vom Bildschirmarbeitsplatz über Gefahren in der Teeküche bis hin zum Heben und Tragen.

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Hygiene- und Infektionsschutz

Online-Unterweisung zu wesentlichen Regeln zur Hygiene und Prävention vor Infektionen.

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Persönliche Schutzausrüstung

Online-Training u. a. zur Auswahl und zur richtigen Nutzung der PSA.

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