Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungen erkennen. Risiken minimieren.
Gefährdungsbeurteilungen sind nach § 5 und § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) für Unternehmen verpflichtend. Sie dienen dazu, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erfassen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Von der Bildschirmergonomie bis zu komplexen Schutzstandards reichen die Anforderungen oft weit über die reine Dokumentation hinaus. Vielen Unternehmen fehlen dafür Ressourcen oder Know-how.
AVIATICS erstellt Gefährdungsbeurteilungen und begleitet Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.


