Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen: Unternehmen in der Pflicht

Jedes Unternehmen hat nach § 5 bzw. § 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Die Beurteilungen erfolgen arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogen und reichen von der Bildschirmergonomie bis hin zur Festschreibung komplexer Schutzstandards. Unternehmer ohne entsprechende Erfahrung sind mit der Erstellung derartiger Dokumente häufig überfordert, fehlt es doch oft an den betrieblichen Ressourcen oder am notwendigen Know-how.

Mehrstufiger Erstellungsprozess der Gefährdungsbeurteilung

Diese Engpässe gehören mit der AVIATICS der Vergangenheit an. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - entweder als separate

Dienstleistung oder im Rahmen der Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist dabei das Endprodukt eines komplexen Prozesses, den wir Schritt für Schritt mit Ihnen gemeinsam gehen: von der Gefährdungs- und Risikoanalyse über die Ermittlung des IST-Standes bis hin zur Maßnahmenempfehlung bzw. -Festschreibung handeln wir in enger Abstimmung mit allen Beteiligten und im Auftrag des Unternehmens. In Abhängigkeit der vertraglichen Situation gehört die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung anschließend zu unseren Aufgaben.

Hohe Rechtssicherheit und motivierte Mitarbeiter

Dass die Rechnung am Schluss aufgeht, werden Ihnen viele zufriedene Kunden bestätigen, für die die AVIATICS Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt hat. Für Sie als Unternehmer bedeutet die Zusammenarbeit mit uns:

  • größtmögliche Rechtssicherheit hinsichtlich den Anforderungen des Arbeitsschutzrechts
  • Reduzierung von Fehlzeiten durch Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Schutz vor langfristigen Produktionsausfällen
  • Risikominderung durch konsequente Unfallvermeidung
  • Verbesserte Zusammenarbeit mit Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden sowie
  • gesunde und motivierte Mitarbeiter dank konsequentem Arbeitnehmerschutz

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Ansprechpartner Arbeitssicherheit

Jörg Steincke

Jörg Steincke

Senior Berater

Tel.: +4921187399662

Tel.: +49 211 873 996 62

Fabian Biedebach

Fabian Biedebach

Vertriebsmanager

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