Gefährdungsbeurteilungen: Unternehmen in der Pflicht
Jedes Unternehmen hat nach § 5 bzw. § 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Die Beurteilungen erfolgen arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogen und reichen von der Bildschirmergonomie bis hin zur Festschreibung komplexer Schutzstandards. Unternehmer ohne entsprechende Erfahrung sind mit der Erstellung derartiger Dokumente häufig überfordert, fehlt es doch oft an den betrieblichen Ressourcen oder am notwendigen Know-how.
Mehrstufiger Erstellungsprozess der Gefährdungsbeurteilung
Diese Engpässe gehören mit der AVIATICS der Vergangenheit an. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - entweder als separate
Dienstleistung oder im Rahmen der Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist dabei das Endprodukt eines komplexen Prozesses, den wir Schritt für Schritt mit Ihnen gemeinsam gehen: von der Gefährdungs- und Risikoanalyse über die Ermittlung des IST-Standes bis hin zur Maßnahmenempfehlung bzw. -Festschreibung handeln wir in enger Abstimmung mit allen Beteiligten und im Auftrag des Unternehmens. In Abhängigkeit der vertraglichen Situation gehört die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung anschließend zu unseren Aufgaben.
Hohe Rechtssicherheit und motivierte Mitarbeiter
Dass die Rechnung am Schluss aufgeht, werden Ihnen viele zufriedene Kunden bestätigen, für die die AVIATICS Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt hat. Für Sie als Unternehmer bedeutet die Zusammenarbeit mit uns: