Eilmeldung: Bundesministerium erlässt SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für Unternehmen

Unter der Überschrift „Arbeiten in der Pandemie - mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) heute (16.04.2020) sein betriebliches Maßnahmenkonzept erlassen. Es wurde u.a. unter Beteiligung der Berufsgenossenschaften erarbeitet und soll gezielt dem Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus in der Arbeitswelt dienen.

Das BMAS beschreibt in dem Erlass eine Vielzahl von Maßnahmen zum Arbeitsschutz, die nun verbindlich für alle Betriebe in Deutschland unabhängig von Branche, Größe o.ä. gelten und fortan bundesweit stichprobenartig kontrolliert werden.

Schon hier unser Rat: Kommen Sie bei Fragen zum Erlass des BMAS und den Arbeitsschutzstandards im Kampf gegen Corona rechtzeitig auf uns zu. Wir wissen, worauf es ankommt und unterstützen umfassend bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus.
 

Schutz vor Corona: Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen, die es in sich haben!

Eine Analyse der Fachexperten im Arbeits- und Gesundheitsschutz der Aviatics hat schnell ergeben: Diese Arbeitsschutzstandards haben es in sich. Zwar handele es sich nur um zeitlich befristete, zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2, „diese haben aber eine unmittelbare Auswirkung auf den Arbeitsschutz in jedem Unternehmen!“ So jedenfalls bewertet Dominik Weiß, Leiter der Beratung der Aviatics und selbst Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Erlass aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. „Zwar wird eine gute Gefährdungsbeurteilung mit flankierender Unterweisung der Beschäftigten viele der Maßnahmen bereits bedenken,“ so Weiß weiter, „aber um eine Überprüfung und Ergänzung wird wohl kein Unternehmen herumkommen. Das steht fest.“

 

Arbeitsschutz in Zeiten von Corona: Gefährdungsbeurteilungen auf dem Prüfstand

In der Tat sind die in 17 Abschnitte unterteilten technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zum Arbeitsschutz in Zeiten von Corona bereits heute sehr konkret. Und diese vorliegenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards werden – so das BMAS – bei Bedarf durch die Unfallversicherungsträger sowie gegebenenfalls durch die Aufsichtsbehörden der Länder branchenspezifisch weiter konkretisiert und ergänzt.

Das hier Arbeit auf die Unternehmen zukommt, wird schon bei Betrachtung der Überschriften deutlich:

  1. Arbeitsplatzgestaltung
  2. Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume
  3. Lüftung
  4. Infektionsschutzmaßnahmen für Baustellen, Landwirtschaft, Außen- und Lieferdienste, Transporte und Fahrten innerhalb des Betriebs
  5. Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte
  6. Homeoffice
  7. Dienstreisen und Meetings
  8. Sicherstellung ausreichender Schutzabstände
  9. Arbeitsmittel/Werkzeuge
  10. Arbeitszeit- und Pausengestaltung
  11. Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitsbekleidung und PSA
  12. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
  13. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
  14. Psychische Belastungen durch Corona minimieren
  15. Mund-Nase-Schutz und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  16. Unterweisung und aktive Kommunikation
  17. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen

 

Infektionsschutz am Arbeitsplatz: Der Erlass des BMAS zwingt Arbeitgeber zum Handeln

Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Darauf weist auch der Erlass des BMAS nochmals ausdrücklich hin. Der Arbeitgeber habe sich, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, von den Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie von den Betriebsärzten beraten zu lassen. Auch eine Abstimmung mit den betrieblichen Interessensvertretungen wird gefordert.

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