Arbeitsschutzausschüsse des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erlassen neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsschutzregel im Hinblick auf die derzeitige Corona-Pandemie erlassen.

Ziel dieser Arbeitsschutzregel ist, den bereits im April veröffentlichten Arbeitsschutzstandard des BMAS zu konkretisieren.

Bei Einhaltung dieser Konkretisierungen können Arbeitgeber/-innen davon ausgehen, die Anforderungen aus dem Infektionsschutzgesetz sowie des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen.

Insbesondere erfolgen Konkretisierungen zu den Themen:

Definition mobiles Arbeiten und Homeoffice

  • Die Begriffe mobiles Arbeiten und Homeoffice (als eine Form des mobilen Arbeitens) werden konkretisiert.

Mund-Nasen-Bedeckungen, Mund-Nasen-Schutz und filtrierende Halbmasken

  • Die Unterschiede werden erläutert,
  • Grenzen und Einsatzbereiche werden konkretisiert.

Gesichtsschutzschilde – wie und wo werden sie eingesetzt?

  • Die Anforderungen sowie Grenzen und Einsatzbereiche werden konkretisiert.

Gefährdungsbeurteilung: Gesundheitsschutz der Mitarbeiter

  • Die Wichtigkeit der Gefährdungsbeurteilung sowie die Mitwirkung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der/des Betriebsarztes/-ärztin wird bekräftigt.
  • Weiterhin sind neben den Beschäftigten auch Fremdfirmen, Leiharbeitnehmer und besonders schutzbedürftige Personen (z.B. werdende Mütter etc.) zu berücksichtigen.
  • Auch die Aspekte der psychischen Belastung sind zu berücksichtigen.

Wann werden Abtrennungen/Schutzwände benötigt?

  • Anforderungen an Abtrennungen/Schutzwände sowie die Reinigungsintervalle für diese Abtrennungen werden konkretisiert.

Sanitäranlagen und Handhygiene – verbindliche Einhaltung

  • Anforderungen an Sanitäranlagen und deren Reinigungsintervalle werden konkretisiert und die Anforderungen für eine geeignete Handhygiene bei mobilen Arbeitsplätzen und Außendienst werden aufgeführt.

Lufthygiene – jeder muss mit anpacken

  • Die Anforderungen an eine geeignete Lufthygiene und Lüftung werden aufgeführt.
  • Weiterhin werden Einschränkungen zum Einsatz von Kühlgeräten im Umluftbetrieb wie Ventilatoren, mobile Klimageräte etc. aufgeführt.

Unterweisung – Schutzpflicht der Mitarbeiter auch im Homeoffice

  • Die Wichtigkeit der Unterweisung wird bekräftigt.
  • Die Unterweisung zum Homeoffice und deren Mindestinhalte werden konkretisiert.
  • Die Möglichkeit der E-Learning-Unterweisung wird aufgeführt und die Anforderungen an diese Unterweisung.

Hinweis: Unsere Web-based Trainings und insbesondere auch unser Training zum Homeoffice umfasst diese Themen ausführlich, sensibilisiert die Arbeitnehmer für Gefahrenquellen und hat zum Ziel diesen möglichen Gefahren durch präventive Maßnahmen vorzubeugen.

Umgang mit Verdachtsfällen   

  • Handlungsanweisungen zum Umgang mit Verdachtsfällen werden aufgeführt.
  • Weiterhin wird klargestellt, dass bei Kenntnis einer SARS-CoV-2-Infektion einer/eines Beschäftigten die Personenrechte der betroffenen Person zu schützen sind und die Identität soweit es geht zu schützen ist.

Der Corona-Arbeitsschutzstandard wurde für Ihre Gesundheit konkretisiert, denn die Sicherheit aller Beschäftigten geht vor! Unsere Berater wissen das und beantworten gerne Ihre Fragen. Melden Sie sich doch direkt bei unserem Leiter für Beratung:

Dominik Weiß
Tel.: +49 211 95 784 727
E-Mail: weiss(at)aviatics.de

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