Selbst eine Corona-Pandemie entbindet die Arbeitgeber nicht von Ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die betriebsärztliche Betreuung ist auch während einer Pandemie ausdrücklich aufrechtzuerhalten. Mit der AVIATIVS kommen Sie dieser Verpflichtung aus der DGUV auch in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen, Kontakt- oder gar Ausgangsperren wegen Corona nach.
Telefonsprechstunde und virtueller Beratungstermin
Über die üblichen Kontaktmöglichkeiten können Unternehmen neben den bekannten Vor-Ort-Leistungen unserer Betriebsärzte auch eine virtuelle, betriebsärztliche Betreuung buchen. Diese reicht von der E-Mail-Beratung über Telefonsprechstunden mit den Betriebsärzten bis hin zu virtuellen Konferenzen – auch zur Einbindung der Betriebsärzte in die Sitzungen des Arbeitsschussausschusses (ASA-Sitzung).
Pandemieplanung: Betriebsärzte sind einzubinden
Übrigens: Die DGUV fordert zudem die intensive Beteiligung und Mithilfe des Betriebsarztes bei der innerbetrieblichen Pandemieplanung. Nutzen Sie hier ebenfalls die Expertise unserer Gesundheitsexperten. Wir sind es – nicht zuletzt wegen der Starken Verwurzelung in der Luftfahrt – gewohnt, in Pandemie-Themen zu beraten und Sie in derartigen Krisen kompetent zu begleiten.
Erste Anlaufstelle für ihre Fragen zu Corona
Sie haben Fragen, wie mit der Corona-Pandemie aus Unternehmersicht umzugehen ist oder zu deren Auswirkungen? Zum Beispiel, wie Sie bei Mitarbeitern in Quarantäne oder im Erkrankungsfall vorzugehen haben?
Unsere Betriebsärzte stehen u.a. für diese Leistungen bereit:
- Mitwirkung bei der betrieblichen Pandemieplanung
- Empfehlungen bei der Festlegung der Zuständigkeiten im Betrieb
- Informationsstelle für Ihre Mitarbeiter
- Unterstützung bei der Erstellung von innerbetrieblichen Richtlinien und Handlungsanweisungen
- Beratung im Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen
- Beratung zu betrieblichen Maßnahmen, wenn Erkrankungsfälle im Betrieb auftreten.
Kontaktieren Sie uns am besten gleich jetzt!