AVIATICS Datenschutz-Trainings an EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst

Erst im Mai nächsten Jahres wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ergänzt durch nationales Recht, endgültig zur Anwendung kommen. Schon jetzt passt die AVIATICS die entsprechenden Datenschutztrainings an. Diese stehen ab kommendem Monat in neuer, aktualisierter Form für Kunden bereit. Bei der Aktualisierung handelt es sich um eine kostenfreie Serviceleistung der AVIATICS für alle Kunden.

Unternehmen drohen bei Verstößen Geldbußen von bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes 

Ein für Unternehmen nicht zu vernachlässigender Aspekt bei den anstehenden Neuregelungen sind die drastischen Verschärfungen im Bereich der Bußgelder. Verstöße können in Zukunft deutlich härter von den Aufsichtsbehörden geahndet werden – in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Sollte darüber hinaus die Bundesregierung ihren eigenen Vorschlägen für die nationalen Ergänzungsregelungen folgen, die im eingebrachten Entwurf zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG) angedeutet sind, sind auch natürliche Personen bei Verstößen von Freiheitsstrafen bedroht. 

Haftungsrisiken vermindern, Mitarbeiter sensibilisieren

Eine Möglichkeit Haftungsrisiken zu verringern, ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Dieser muss ohnehin immer bestellt werden, sofern ein Unternehmen beispielsweise über mehr als zehn Mitarbeiter verfügt, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Eine andere Möglichkeit ist es, die Mitarbeiter rechtzeitig für das Thema zu sensibilisieren, wie mit den Kursen: „Datenschutz in Luftfahrtunternehmen“ oder „Datenschutz im Flugbetrieb“ der AVIATICS, die speziell auf die Aviation-Industrie ausgerichtet sind, sowie mit dem Kurs „Datenschutz in Unternehmen“. Somit lässt sich rechtssicher nachweisen, dass Mitarbeiter korrekt mit personenbezogenen Daten umgehen können.
 

Bitkom-Studie: 44 Prozent haben sich noch nicht mit der EU-Verordnung beschäftigt

Laut einer Studie des Digitalverbandes Bitkom hatten sich im Herbst 2016 mehr als 44% aller Unternehmen noch nicht mit der EU-DSGVO beschäftigt. Sollte Ihr Unternehmen bisher dazugehören, stehen Ihnen unsere Datenschutzbeauftragten zuverlässig zur Seite - sprechen Sie uns an!

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