11.2.3.8-Zertifikat in nur einer Stunde erwerben - Mit dem neuen Ergänzungskurs zu 11.2.6 der AVIATICS

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat das Online-Training zur Schulung von Personen, die mit der Zuordnung von aufgegebenem Gepäck betraut sind, am 21. Dezember genehmigt. Die Schulung erfüllt damit die Bestimmungen des Kapitels 11.2.3.8 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998.

Ergänzungskurs im Rahmen der Version 3 des Modulsystems

Das einstündige neuentwickelte Training ist in drei Teile gegliedert und ergänzt das webbasierte Training zu Kapitel 11.2.6 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998. Damit kann bei vorhandenem 11.2.6.-Zertifikat innerhalb kürzester Zeit das nötige Wissen zum Erwerb des 11.2.3.8-Zertifikats durch systematisches Nutzen des Modulsystems 3 aufgebaut werden. Sofern der Abschlusstest bestanden wird, erhält der Lerner ein automatisch generiertes Zertifikat als rechtssicheren Nachweis gegenüber Behörden. Dabei wird der Lernerfolg durch die interaktiven Übungen gesichert. So wird der Lerner Kapitel für Kapitel optimal auf den Abschlusstest vorbereitet.

Verpflichtendes Training für Personen, das die Zuordnung von aufgegebenem Gepäck vornimmt

Der Kurs 11.2.3.8 ist ein verpflichtendes Training für Personal das bei der Abfertigung der Passagiere die Zuordnung von Gepäck vornimmt oder von Personen, die mit der Zuordnung von aufgegebenem Gepäck betraut sind. Deshalb ist es von besonderer Relevanz für Personal von Fluggesellschaften bzw. deren Dienstleistern am Boden, den sogenannten Handling Agents. Die AVIATICS bietet daher auf Wunsch auch ein webbasiertes 11.2.3.8-Training als Vollversion an.

Inhalte in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 bildet das dreiteilige Training verschiedene Bereiche ab: Dazu gehört, dass der Lerner Kenntnisse über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen erlangt. Dazu gehören auch Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit (einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen) erlangt. Außerdem erwirbt der Lerner die Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände und Kenntnisse von angemessenen Sofortmaßnahmen. Auch Kenntnisse über Anforderungen und Techniken für die Zuordnung von Fluggästen und Gepäck und Kenntnisse über Schutzanforderungen für Material von Luftfahrtunternehmen, das für die Abfertigung von Fluggästen und Gepäck verwendet wird, werden in dem Kurs vermittelt.

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