LBA-Schulungssystem: Alle Luftsicherheitsschulungen auf Anhieb erneut genehmigt

Von 11.2.3.6 bis 11.2.6.2 – das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt erneut alle Online-Trainings der AVIATICS zur Luftsicherheit. Nach neuem Schulungssystem 1.0, in deutscher und englischer Sprache und einmal mehr auf Anhieb, also ohne auch nur ein einziges Finding im Genehmigungsprozess.

„Das ist ein voller Erfolg – nicht nur für die AVIATICS als Herausgeber der Online-Trainings“, so Geschäftsführer Peter Arnold, „sondern vor allem auch für die wingsacademy. Denn dort mussten alle Luftsicherheitsschulungen aufgrund des vom LBA angekündigten Wegfalls des Bestandsschutzes unter immensem Zeitdruck neu produziert werden“.

Auslöser war eine zunächst erlassene Betreiberinformation des LBA, nach der alle noch genehmigten Luftsicherheitsschulungen gemäß DVO (EU) Nr. 2015/1998 im Wirkungsbereich des Luftfahrt-Bundeamtes zum Jahresende 2024 Ihre Gültigkeit verlieren sollten. Später dann ruderte das Luftfahrt-Bundesamt zurück und forderte einen Wechsel vom Modul- bzw. Interimsmodulsystem zum bundeseinheitlichen Schulungssystem 1.0 erst spätestens mit Ablauf einer bestehenden Genehmigung der jeweiligen Luftsicherheitsschulung.


Komplettes Programm an Luftsicherheitsschulungen – auch Umschulungen

Neben den wiederholt neu erteilten Genehmigungen unserer bestehenden Online-Trainings zur Luftsicherheit – also der Luftsicherheitsschulungen nach Kapitel 11.2.3.6, 11.2.3.7, 11.2.3.9 und 11.2.3.10 sowie der 11.2.7 – gesellen sich nun auch zwei neue Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamtes.

Zum einen betrifft dies die ehemalige Luftsicherheitsschulung nach Kapitel 11.2.6, die u. a. zum Erwerb eines Flughafenausweises erforderlich ist. Sie wird – der Logik folgend nunmehr folgerichtig als 11.2.6.2 (Flughafenmodul) geführt und wurde auf Antrag der AVIATICS ebenfalls seitens des LBA genehmigt. Neu hinzugekommen ins Portfolio der webbasierten Trainings (WBT) zur Luftsicherheit ist die vollumfängliche Schulung zum Kapitel 11.2.3.8 der DVO (EU) Nr. 2015/1998.

Wichtig zu wissen: Die AVIATICS gehört zu den wenigen Anbietern webbasierter Schulungsprogramme, die auch aktuell noch vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigte Umschulungen zur Luftsicherheit bereitstellen können. Konkret sind dies Umschulungen zur Luftsicherheitsschulung von der 11.2.6 zur 11.2.3.7, der 11.2.6 zur 11.2.3.8 und von der 11.2.6 zur 11.2.3.9. Wer also noch Lernzeit sparen und effizient schulen möchte, nutzt bestenfalls diese Umschulungen aus unserem Hause. Sie finden alle Luftsicherheitsschulungen und Umschulungen dazu auf unserer Webseite und im Online-Shop der wingsacademy.


ZÜP, Identitätskontrolle und Schulungsanmeldung

Bereits mit Inkraftsetzung der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) ist – anders als zuvor nach spätestens acht Unterrichtseinheiten (UE) – eine tägliche Identitätskontrolle der Schulungsteilnehmenden zur Pflicht geworden. Kunden der AVIATICS bzw. wingsacademy können diesen „ID-Check“ an unser Team übertragen oder eigenständig durchführen. In beiden Fällen wird im kameragestützten Verfahren mindestens einmal täglich die Identität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch ein Ausweisdokument sichergestellt. Das Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24 – Next Generation steuert selbstverständlich diesen Prozess genauso, wie den Eintrag der Daten zur positiv bescheinigten Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) und der ebenfalls durch das schulungsverspflichtete Unternehmen durchzuführenden Schulungsanmeldung zur Luftsicherheitsschulung.

Sie haben Fragen zu Luftsicherheitsschulungen oder dem Schulungssystem 1.0 des LBA? Oder wollen auch Sie Ihre Luftsicherheitsschulungen künftig online durchführen?

Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!

Vorherige NewsLuftsicherheitsschulung: LBA informiert erneut und rückwirkend zur 11.2.3.11 (Update)