Die Europäische Union hat zum Schutz der Beschäftigten EU-weite Restriktionen bei der Verwendung von und dem Umgang mit diisocyanathaltigen Stoffen erlassen. Für Unternehmen bedeutet dies kurzfristigen Handlungsbedarf beim Gefahrstoffmanagement und der Gefahrstoffunterweisung zur Arbeitssicherheit. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) hat diesbezüglich bereits angekündigt die TRGS 430 (Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen) entsprechend anzupassen.
Hintergrund ist der aktualisierte Anhang XVII der REACH Verordnung (EG) 1907/2006 in Verbindung mit der Verordnung (EG) 2020/1149. Demnach ist die industrielle oder gewerbliche Verwendung von Diisocyanat als Stoff oder als Bestandteil in anderen Stoffen oder Stoffgemischen nach dem 24. August 2023 an Bedingungen geknüpft. So darf entweder die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination nur weniger als 0,1 Gewichtsprozent betragen oder es muss vom Arbeitgeber sichergestellt sein, dass Personen vor der Verwendung dieser Gefahrstoffe eine Schulung zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten erhalten haben. Selbstverständlich sind in beiden Fällen Nachweise zu führen.
Gefahrstoffverzeichnis: Handlungsbedarf bei diisocyanathaltigen Stoffen
Die Kunden der AVIATICS sind für die Umsetzung der EU-weiten Restriktionen und für die fristgerechte Einhaltung der neuen Regeln im Umgang mit Diisocyanaten bestens vorbereitet. Jede Kundeninstallation unseres Gefahrstoffmanagementsystems (GMS) wurde von uns zwischenzeitlich nach Stoffen oder Stoffgemischen gescannt, die Diisocyanate beinhalten. Und die sind in vielen Produkten, wie beispielsweise Farben, Lacken oder Klebstoffen und deren Härter enthalten. Eine entsprechende Auflistung der von Ihnen genutzten, diisocyanathaltigen Stoffe kann im GMS online jederzeit abgerufen werden.
Die Liste der diisocyanathaltigen Stoffe dient vor allem der individuellen Prüfung, ob das jeweilige Unternehmen aufgrund der neuen EU-Auflage überhaupt handeln und beispielsweise eine Unterweisung der Beschäftigten durchführen muss. Sollte dem so sein, so wurde mit dem Gratis-Update des GMS auch bereits der Hinweis zur Schulungspflicht an entsprechender Stelle im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt (SDB) ergänzt.
Ergänzung zur Gefahrstoffunterweisung speziell zu Diisocyanaten
Die neu hinzugekommene, besondere Schulungsverpflichtung hat einen guten Grund, denn Diisocyanate wirken stark sensibilisierend. Das heißt, sie können bei wiederholter Nichtbeachtung von Schutzmaßnahmen und damit verbundener Exposition u. a. Asthma und Hauterkrankungen verursachen. Um dieser Gefährdung in ausreichendem Maße gerecht zu werden, ist eine zusätzliche Arbeitsschutzunterweisung zum Umgang mit Diisocyanaten unumgänglich.
Die von der AVIATICS entwickelte Online-Unterweisung zum Umgang mit Diisocyanaten wird der neuen Schulungsverpflichtung der EU nicht nur gerecht. Sie stellt mit einer Lernzeit von nur 15 Minuten zudem die perfekte Ergänzung unserer Arbeitsschutzunterweisung zum grundsätzlichen Umgang mit Gefahrstoffen dar. Selbstverständlich rechtsicher nach DGUV-Kriterien, zweisprachig in Deutsch und Englisch und mit entsprechendem Zertifikat als Nachweis für Ihre Dokumentation.
Diisocyanate: Mit der AVIATICS rechtssicher aufgestellt
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Wenn Sie Interesse an der Schulung zum Umgang mit Diisocyanaten haben, klicken Sie bitte hier.
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