11.2.3.11: LBA informiert zu neuer Luftsicherheitsschulung – AVIATICS liefert passendes Online-Training

Ab 2023 ist von Flight- und Cabin Crews eine neue Luftsicherheitsschulung zusätzlich zu absolvieren. Die Schulung von Flug- und Kabinenbesatzungen, die Sicherheitsmaßnahmen während des Fluges durchführen, ist dazu als Kapitel 11.2.3.11 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 aufgenommen worden.

Inhalt der neuen Luftsicherheitsschulung nach Kapitel 11.2.3.11 ist u. a. „der Schutz des Cockpits während des Fluges“, „die angemessene Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle und Notfälle an Bord eines Luftfahrzeuges“ sowie – sofern anwendbar – „die Kenntnis des Umgangs mit Personen, die zum Mitführen von Feuerwaffen an Bord berechtigt sind“ (Quelle: DVO (EU) 2022/1174 vom 07.07.2022). Aber auch viele „alt bekannte“ Inhalte aus dem Modulsystem der Luftsicherheitsschulungen finden sich in der neuen 11.2.3.11 wieder. So z. B. die Identifizierung verbotener Gegenstände aus dem Spezialmodul 6 oder die Kenntnis einschlägiger Rechtsvorschriften aus dem Verbundmodul 3.

Neues Online-Training als Umschulung für Flight- und Cabin Crews

Nicht zuletzt aufgrund der vielen Überschneidungen zu anderen verpflichtend durchzuführenden Luftsicherheitsschulungen für Flug- und Kabinenbesatzungen steht schon jetzt fest: Die AVIATICS wird Ihren Kunden – ähnlich wie bei anderen Luftsicherheitsschulungen nach LBA-Modulsystem – eine zeitsparende Umschulungsvariante auch für die 11.2.3.11 anbieten. Selbstverständlich als Online-Training und wie gewohnt zweisprachig in Deutsch und Englisch sowie mit LBA-Genehmigung und rechtssicherem Zertifikat. Notwendige Konzeptarbeiten zur Produktion des Online-Trainings sind bereits gestartet worden.

Luftsicherheitsschulung: Veränderungen u. a. auch bei der 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998

Insgesamt werden in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1174 eine Vielzahl von Veränderungen an der DVO (EU) 2015/1998 bekannt gegeben. Zwar werden teils nur marginale Konkretisierungen vorgenommen, es kommt aber auch zu gravierenden Veränderungen hinsichtlich bisherigen Schulungsanforderungen. Wo beispielsweise bisher eine Luftsicherheitsschulung nach Kapitel 11.2.7 ausreichend war, muss nun in einigen Fällen das Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 geschult werden!

Sollten Sie bei Durchsicht der neuen Durchführungsverordnung unsicher sein oder sich für eines unserer Online-Trainings zur Luftsicherheit interessieren, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen zur Beantwortung von Fragen bereit und stellen auf Wunsch einen kostenfreien Testzugang zu unseren Luftsicherheitsschulungen bereit.

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