Externer Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
Als Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen sind Sie nach § 53 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragten zu stellen. Dies kann im Einzelfall auch dann gelten, wenn Ihre Anlage nicht genehmigungsbedürftig ist und die zuständige Behörde die Bestellung anordnet. AVIATICS stellt dieses Fachpersonal zur externen Übernahme der Aufgaben eines betrieblichen Immissionsschutzbeauftragten gemäß BImSchG und 5. BImSchV zur Verfügung. Neben der zentralen Norm beachten unsere Experten weitere wichtige Regelungen zum Immissionsschutz, etwa die TA Luft oder die TA Lärm, um Ihre Anlage so rechtssicher wie möglich aufzustellen und zu betreiben. Wie im BImSchG verlangt, verfügt Ihr AVIATICS Immissionsschutzbeauftragter über die geforderten Fachkenntnisse und die nötige Zuverlässigkeit. Wir beraten Sie als Betreiber und Betriebsangehöriger entlang der gesetzlichen Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetz und erfüllen damit folgende Aufgaben: