Strahlenschutz

Externer Strahlenschutzbeauftragter

Strahlenschutzbeauftragte der AVIATICS

Bewährte Praktiker für Ihre Sicherheit

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen wird in Deutschland in der Strahlenschutzverordnung - StrlSchV und in der Röntgenverordnung - RöV geregelt. Die Verordnungen fordern in den §§ 30ff (StrlSchV) und § 13 (RöV), dass zum Schutze der Mitarbeiter ein Strahlenschutzbeauftragter benannt werden muss, um Mitarbeiter vor ionisierender Strahlung zu schützen. Der Beauftragte benötigt Fachkunde - durch Ausbildung und Erfahrung erworben - sowie Zuverlässigkeit, die Ihnen AVIATICS garantiert. Mit einem Beauftragten der AVIATICS ist Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite.

Strahlenschutzbeauftragter als Schutz vor Strafen und Bußgeldern

Haben Sie keinen Strahlenschutzbeauftragten, drohen Bußgelder, die sich aus dem Atomgesetz und den zugehörigen Verordnungen ergeben und sich schon bei kleineren Ordnungswidrigkeiten auf bis zu 50.000 Euro summieren können.Sie minimieren also mit einem Strahlenschutzbeauftragten nicht nur das Strahlenrisiko Ihrer Mitarbeiter, sondern schützen sich und Ihr Unternehmen vor Strafen. Beratung in allen Fragen zum Strahlenschutz. Neben der Fachkunde besitzen unsere Strahlenschutzexperten (SSB) die vom Gesetz geforderte Zuverlässigkeit. Sie haben Ihre Fachkunde in einschlägigen Studiengängen erworben und setzen sich ständig mit den aktuellen Vorschriften auseinander. Die Vorteile von externen Strahlenschutzbeauftragten lassen sich aus deren langjähriger Erfahrung ableiten. Um den Strahlenschutz gerichtsfest zu organisieren, benötigen eigene Mitarbeiter Erfahrung und zahlreiche Fortbildungen. Mit uns als externer Strahlenschutzbeauftragter vermeiden Sie hohe Kosten durch Ausbildung, Fluktuation, Weiterbildungen und die Beschäftigung eines Mitarbeiters, der mit anderen produktiven Tätigkeiten besser ausgelastet wäre. Darüber hinaus fällt es einem externen SSB in der Regel leichter, eventuelle Versäumnisse auch bei den Vorgesetzten offen aufzuzeigen und anzumahnen.

Das Aufgabengebiet unserer Strahlenschutzexperten umfasst:

  • Sicherstellen der Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze (ALARA-Prinzip).
  • Sicherstellen der Kennzeichnung von Strahlenschutzbereichen (Sperrbereichen, Kontrollbereichen und Überwachungsbereichen).
  • Überwachung der durch Strahlung gefährdeten Personen, u. U. mithilfe der "Personendosimetrie" und Kontrolle der jährlichen wahrzunehmenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung.
  • Begleitung der Genehmigungsverfahren bei neuen Anlagen bzw. Kommunikation von Änderungen an Anlagen an die zuständige Behörde.
  • Sicherstellung einer ständigen Erreichbarkeit inkl. Notfallhotline und einer Reaktionszeit von maximal vier Stunden.
  • Durchführung der Dosisermittlung für das Personal zum Überprüfen der jährlichen effektiven Belastung.
  • Organisation von arbeitsmedizinischen Untersuchung bei Überschreiten einer effektiven Jahresdosis von 6 mSv (µSv) oder mehr.
  • Aufzeichnung und Archivierung sämtlicher den Strahlenschutz betreffenden Daten und Vorgänge.

Die Kompetenz und der regelmäßige Austausch mit Kollegen aus anderen Dienstleistungsbereichen ermöglicht unseren Beratern einen holistischen Blick auf den Umgang mit ionisierender Strahlung im Unternehmen. Unsere Experten sind deshalb auch über angrenzende Rechtsvorschriften, wie das Atomgesetz (AtG), die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) oder die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert, damit Ihr Unternehmen komplett abgesichert ist.

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Ansprechpartner Strahlenschutz

Dominik Weiß

Dominik Weiß

Leiter Beratung

Tel.: +4921187399661

Tel.: +49 211 873 996 61