Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zentrale Stelle für Arbeitssicherheit
Jeder Arbeitgeber benötigt nach dem deutschen Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi). Mit Arbeitgebern meinen wir im Folgenden immer privatwirtschaftliche Unternehmen genauso wie öffentliche Auftraggeber. Ausnahmen können sich etwa aus der DGUV Vorschrift 2 ergeben. Zusammen mit den Betriebsärzten bilden Sicherheitsfachkräfte die wesentliche Säule des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes. In dieser Funktion sind sie wichtige Ansprechpartner für Unternehmensleitung und Belegschaft in gleicher Weise. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen profitieren dabei von externen Fachkräften, weil interne Ressourcen geschont werden. Für Großunternehmen hingegen zählt die betriebsübergreifende Erfahrung unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit von der sie profitieren.
Höchste Qualifikation und langjährige Praxiserfahrung im Bereich des Arbeitsschutzes
Die Sicherheitsfachkräfte der AVIATICS werden im Interesse einer hochwertigen und zielorientierten Beratung sorgsam ausgewählt. Dabei legen wir einen hohen Wert auf die fachliche Qualifikation unserer Mitarbeiter, die neben Hochschulstudium bzw. praxisbezogener Fachkunde (z. B. Ausbildung zum Meister oder Sicherheitstechniker) eine mehrmonatige Ausbildung zur "Fachkraft für Arbeitssicherheit" umfasst. Wir legen viel Wert auf eine ausgeprägte Sozialkompetenz unserer Mitarbeiter. Gerade im Umgang mit den verschiedensten Gruppen innerhalb eines Unternehmens, von der Geschäftsführung bis zu den Mitbestimmungsorganen, ist eine zielgruppengerechte Kommunikation unerlässlich. Entsprechend schulen und entwickeln wir unsere Mitarbeiter in diesen Bereichen. Zusammen mit unserer 15-jährigen Firmenexpertise und besten persönlichen Kontakten zu Behörden und Institutionen erhalten Sie so ein optimales Betreuungspaket - aus der Praxis für die Praxis! Sicherheitstechnische Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Doch welche konkreten Aufgaben kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb übernehmen?
Folgende Leistungen werden in Übereinstimmung mit § 6 ASiG von uns angeboten:
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen insbesondere bei:
Das beschriebene Portfolio bezieht sich im wesentlichen auf die Leistungen unseres Basispakets, d. h. auf die Grundbetreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz. Man spricht in diesem Zusammenhang von den sog. ASIG-Leistungen. Wollen Sie mehr zu unseren Betreuungs-Paketen und weiteren Dienstleistungen erfahren, so klicken Sie bitte hier.