Als Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen sind Sie nach §53 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragten zu stellen. Dies kann im Einzelfall auch dann gelten, wenn Ihre Anlage nicht genehmigungsbedürftig ist und die zuständige Behörde die Bestellung anordnet. AVIATICS stellt dieses Fachpersonal zur externen Übernahme der Aufgaben eines betrieblichen Immissionsschutzbeauftragten gemäß BImSchG und 5. BImSchV zur Verfügung. Neben der zentralen Norm beachten unsere Experten weitere wichtige Regelungen zum Immissionsschutz, etwa die TA Luft oder die TA Lärm, um Ihre Anlage so rechtssicher wie möglich aufzustellen und zu betreiben. Wie im BImSchG verlangt, verfügt Ihr AVIATICS Immissionsschutzbeauftragter über die geforderten Fachkenntnisse und die nötige Zuverlässigkeit. Wir arbeiten und beraten sie als Betreiber und Betriebsangehöriger entlang der gesetzlichen Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetz und erfüllen damit folgende Aufgaben:
Der Einsatz eines externen Mitarbeiters hat viele Vorteile, dazu zählt, dass der Unternehmer die Kosten für die komplexe Ausbildung und die Weiterbildungsverpflichtung auslagern kann. Als Unternehmer können Sie Ihre personellen Ressourcen schonen, denn es muss kein Betriebsangehöriger für die Aufgaben abgestellt werden. Nutzen Sie die überdurchschnittliche Branchenerfahrung der AVIATICS, um schnell und gezielt Probleme beim Immissionsschutz zu vermeiden und zu lösen.
Genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG sind Anlagen, "die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen". Der AVIATICS-Immissionsschutzbeauftragte unterstützt sie bei der Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens und bei der Durchführung des förmlichen Genehmigungsverfahrens. Es ist sein Ziel, dass Ihr Antrag schnell bearbeitet wird. Dafür unterstützt er Sie etwa bei der Kommunikation mit den Behörden, der Vorbereitung Ihres Antrages und sorgt somit für eine schnelle und effiziente Abwicklung Ihres Projektes.
Fabian Biedebach
Vertriebsassistent
Tel.: +49 (0)211/ 95 78 47 21
Fax: +49 (0)211/ 95 78 49
Mail: biedebach(at)aviatics.de
Christian Joisten
Berater und Trainer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Luftsicherheitsbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter, Erste Hilfe.