Ionisierende Strahlung als Gefahrenquelle

Strahlenschutz

Die Wörter "radioaktiv" und "Strahlung" rufen häufig Unbehagen bei Mitarbeitern hervor. Umso wichtiger ist es, dass sie vor den Gefahren beim Umgang mit offenen bzw. umschlossenen radioaktiven Strahlern geschützt sind. Was die besondere Fachkunde beim Strahlenschutz fordert, ist unsere natürliche Unfähigkeit die ionisierende Strahlung wahrzunehmen. Dabei ist (natürliche) radioaktive Strahlung in der Umwelt überall vorhanden, der Mensch wird immer ionisierender Strahlung ausgesetzt. Mit der Möglichkeit künstliche Radioaktivität für Medizin, Forschung und Industrie zu erzeugen, entstand gleichzeitig der Bedarf Mitarbeiter vor den schädlichen Auswirkungen dieser Strahlung (vor allem Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung) zu schützen. Dies betrifft Mitarbeiter, die mit offenen oder geschlossenen radioaktiven Stoffen umgehen, Durchleuchtungsgeräte bedienen oder in der Qualitätssicherung arbeiten. Strahlenexponierte Personen finden sich aber auch in Wasserwerken, Gießereien und Glaswerken.

Von der EURATOM-Grundnorm zur Richtlinie 2013/59 - mehr Strahlenschutz am Arbeitsplatz

Mit der "Richtlinie zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung", die bis 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, hat die Europäische Union den Strahlenschutz noch einmal verbessert. Die AVIATICS bereitet Ihr Unternehmen proaktiv auf die Einführung vor und unterstützt sie bei der Einführung der neuen Standards. Wir übernehmen kostengünstig und effizient die rechtliche Verantwortung dafür, dass der Umgang mit gefährlichen Strahlern in ihrem Betrieb nach den gesetzlichen Vorschriften - etwa nach der Röntgenverordnung (RÖV) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) - abläuft.

Folgende Serviceleistungen bieten wir an:

Stellen von Strahlenschutzbeauftragten gemäß Strahlenschutz- und Röntgenverordnung

Sie leiten und beaufsichtigen Tätigkeiten, die den Strahlenschutz beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung sicherstellen.

Durchführung von Genehmigungsverfahren

Komplizierte Genehmigungsverfahren und hohe Anforderungen an die Fachkunde sind nur zwei der vielen Stolpersteine auf dem Weg zu einer behördlichen Umgangsgenehmigung. AVIATICS sorgt für genehmigungsfähige Arbeitsabläufe und erstellt alle notwendigen Genehmigungsunterlagen.

Erstellen von Strahlenschutzanweisungen

Detaillierte Betriebsanweisungen informieren die Beschäftigten über die Art der Gefahr und die notwendigen Schutzmaßnahmen im Umgang mit gefährlichen Strahlern.

Unterweisungen

Diese Gefahren- und Schutzmaßnahmen werden den Betroffenen durch die Strahlenschutzbeauftragten in persönlichen Unterweisungen erläutert und anhand von Beispielen aus der Praxis demonstriert.

Durchführung der Dosisermittlung und Dosisreduzierung

Die Stärke der Strahlenbelastung hängt von zahlreichen Faktoren ab - ist aber entscheidend für die Gesunderhaltung. Wir stellen sicher, dass die unsichtbare Gefahr sichtbar wird.

Beratung zur Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze

AVIATICS berät die Betriebe zu den für sie relevanten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.

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Ansprechpartner Strahlenschutz

Dominik Weiß

Dominik Weiß

Leiter Beratung

Tel.: +4921187399661

Tel.: +49 211 873 996 61