Nach vier Jahren Verhandlung hat die Europäische Union die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet und am 4. Mai 2016 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung soll Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten geben soll und den Erfordernissen des gemeinsamen Binnenmarktes der Europäischen Union genügen. Nationale Bestimmungen wie z. B. das bundesdeutsche Datenschutzgesetz (BDSG) verlieren damit ihre Gültigkeit, wenn die Verordnung nach der Übergangsfrist im Mai 2018 endgültig in Kraft tritt.
Das EU-DSGVO stellt gerade Unternehmen vor große Herausforderungen. So warnt der Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) vor „vielen juristischen und technischen Fallstricken“. Als Stichwörter sollen hier nur das „Recht auf Vergessenwerden“ und das „Recht auf Datenportabilität“ genannt werden.
Hinzu kommt eine drastische Verschärfung des Bußgeld-Katalogs. Bei groben Verstößen gegen den Datenschutz drohen zukünftig Sanktionen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlichen regulatorischen Zündstoff bergen zwei weitere Gesetzesvorhaben in diesem Kontext: das Nachfolge-Abkommen zu „Safe Harbour“ („EU-US Privacy-Shield“) sowie das bevorstehende Urteil zur Speicherung von IP-Adressen.
Auch wenn der Zeitrahmen bis zur endgültigen Umsetzung der EU-DSGVO großzügig erscheint, so haben Unternehmen doch eine immense Aufgabe zu bewältigen. Der Umstellungsbedarf muss genau ermittelt und IT-Systeme müssen frühzeitig an die neuen Vorgaben angepasst werden. Schon jetzt besteht also dringender Handlungsbedarf, auch für kleine und mittelständische Betriebe, die von den neuen Regelungen ebenso betroffen sind.
Wir von der AVIATICS empfehlen Ihnen vor diesem Hintergrund eine umfangreiche Beratung durch einen unserer erfahrenen Datenschutzbeauftragten. Ohne sein Know-how sind die aktuellen Entwicklungen beim Datenschutz unserer Meinung nach nicht zu bewältigen. Schließlich geht es um nichts weniger als um die Rechtssicherheit und Prosperität Ihres Unternehmens.
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